Voraussetzungen
für eine Bewerbung 2027
Der Gründerpreis Nordwest richtet sich an Gründer, Kleingründer, Unternehmensnachfolger sowie Schulen und Schulprojekte aus dem Nordwesten Niedersachsens. Entscheidend sind die unternehmerische Leistung, die bisherige Entwicklung, die Tragfähigkeit und die Zukunftsperspektive.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen, die im Jahr 2022 oder später gegründet oder übernommen wurden. Auch Gründungen aus dem laufenden Jahr 2027 können teilnehmen. Die Bewerbung ist unabhängig davon möglich, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb geführt wird. Eine reine Geschäftsidee reicht nicht aus. Die Umsetzung muss bereits begonnen haben.
Teilnahmegebiet
Der Unternehmenssitz beziehungsweise der Sitz des Schulprojekts muss in einem der folgenden Gebiete liegen:
Landkreise:
Landkreis Ammerland, Landkreis Aurich, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Emsland, Landkreis Friesland, Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Leer, Landkreis Oldenburg, Landkreis Vechta und Landkreis Wittmund
Kreisfreie Städte
Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Wilhelmshaven
Maßgeblich ist der tatsächliche Sitz des Unternehmens oder Projekts. Der Wohnort des Bewerbers allein genügt nicht.
Kategorien
Hauptpreis
Um den Hauptpreis können sich alle Gründer und jungen Unternehmen bewerben, die die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Auch Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 100.000 Euro können sich bewusst um den Hauptpreis bewerben. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn sie im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 100.000 Euro Umsatz erzielen oder sich im direkten Vergleich mit größeren Unternehmen bewerten lassen möchten. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro bewerben sich um den Hauptpreis.
Sonderpreis für Kleingründungen
Der Sonderpreis für Kleingründungen richtet sich an Unternehmen, die im vorherigen Geschäftsjahr höchstens 100.000 Euro Umsatz erzielt haben. Dazu gehören insbesondere Solo-Selbstständige, kleinere Unternehmen sowie Gründungen im Haupt- oder Nebenerwerb. Ein Unternehmen, das diese Umsatzgrenze nicht überschreitet, kann selbst entscheiden, ob es sich um den Sonderpreis für Kleingründungen oder um den Hauptpreis bewirbt. Die eigene Kategorie ermöglicht eine faire Bewertung entsprechend der Unternehmensgröße, der Ausgangslage und der bisherigen Entwicklung.
Sonderpreis für Unternehmensnachfolge
Der Sonderpreis richtet sich an Menschen, die ein bestehendes Unternehmen übernommen und eigenverantwortlich weiterentwickelt haben. Bewertet werden insbesondere die persönliche Leistung des Nachfolgers, die Weiterentwicklung des Unternehmens, neue Ideen, Investitionen und die Zukunftssicherung.
Sonderpreis für Schulen
Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Schülerfirmen und vergleichbare Schulprojekte, in denen unternehmerisches Denken praktisch umgesetzt wird. Das Projekt muss noch aktiv sein oder darf zum Zeitpunkt der Bewerbung höchstens sechs Monate abgeschlossen sein.
Erneute Bewerbung
Teilnehmer aus früheren Jahren können sich erneut bewerben, wenn sie die Voraussetzungen für 2027 erfüllen und sich das Unternehmen seit der letzten Bewerbung deutlich weiterentwickelt hat. Frühere Preisträger können sich nicht erneut mit derselben Gründung in derselben Kategorie bewerben.
Bewertung
Alle Bewerbungen werden nach besonderen Kriterien je Kategorie bewertet. Dazu gehören insbesondere: Geschäftsidee und Angebot, bisherige Umsetzung, wirtschaftliche Tragfähigkeit, unternehmerische Entwicklung, persönliche Leistung, Zukunftsperspektive, Verantwortung für Mitarbeiter, Kunden und Region. Die schriftliche Bewerbung dient der Vorauswahl. Die besten Bewerber werden anschließend von der Jury persönlich besucht.
Kosten
Die Bewerbung und die Teilnahme am Gründerpreis Nordwest ist kostenfrei. Mit der Bewerbung entstehen keine Verpflichtungen zu einer Mitgliedschaft, einem Sponsoring oder dem Abschluss kostenpflichtiger Leistungen.
Veröffentlichung der Unterlagen
Die über das Bewerbungsformular eingereichten Angaben und Unterlagen werden für die Organisation, Bewertung und Öffentlichkeitsarbeit des Gründerpreises Nordwest verwendet. Bitte beachten Sie: Alle über das Formular eingereichten Inhalte müssen grundsätzlich zur Veröffentlichung geeignet sein. Laden Sie dort daher keine vertraulichen Dokumente, internen Zahlen, Verträge oder sonstigen Unterlagen hoch, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Vertrauliche Unterlagen können Sie zusätzlich per gesonderter E-Mail an info@gruenderpreis-nordwest.de senden. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Bewerbernummer an.
