Unternehmerisches Handeln sichtbar machen
Der Gründerpreis Nordwest macht unternehmerisches Handeln im Nordwesten Niedersachsens sichtbar. Er wird 2026 bereits zum 13. Mal vergeben und richtet sich an Menschen, die ein Unternehmen gegründet, übernommen oder ein tragfähiges unternehmerisches Projekt entwickelt haben.
Ausgezeichnet werden Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolger, Kleingründer sowie Schulprojekte, die Verantwortung übernehmen: für ihre Idee, ihr Unternehmen, ihre Mitarbeitenden, ihre Kundinnen und Kunden und ihre Region.
Im Mittelpunkt steht nicht allein die Größe eines Unternehmens. Entscheidend ist, ob eine Gründung nachvollziehbar, tragfähig und unternehmerisch überzeugend ist. Der Gründerpreis Nordwest würdigt deshalb nicht nur Wachstum, Umsatz oder schnelle Erfolge, sondern auch Haltung, Entwicklung, Mut, Ausdauer und regionale Bedeutung.
Unternehmertum ist selten ein gerader Weg. Es besteht aus Entscheidungen, Aufbauarbeit, Anpassungen, Rückschlägen und neuen Chancen. Genau diese unternehmerische Leistung soll durch den Gründerpreis sichtbar werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen und Rechtsformen, deren Gründung oder Unternehmensübernahme 2021 oder später erfolgt ist. Auch Gründungen aus dem laufenden Jahr können teilnehmen.
Ausdrücklich willkommen sind auch kleinere Gründungen, Solo-Selbstständige, Nebenerwerbsgründungen, handwerkliche Betriebe, Dienstleister, digitale Geschäftsmodelle, gastronomische Konzepte, Gesundheits- und Bildungsangebote sowie Unternehmensnachfolgen.
Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen bereits groß ist. Entscheidend ist, ob die Gründung eine klare unternehmerische Leistung erkennen lässt und ob die Entwicklung nachvollziehbar ist.
Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Vorjahren können sich erneut bewerben, sofern sich seit der letzten Bewerbung deutliche Veränderungen ergeben haben.
Teilnahmegebiet
Der Unternehmenssitz muss sich im Nordwesten Niedersachsens befinden. Dazu zählen die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Vechta und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Kategorien des Gründerpreises
Der Gründerpreis Nordwest wird in vier Bereichen vergeben:
Hauptpreis
für überzeugende Gründungen und junge Unternehmen mit besonderer unternehmerischer Entwicklung.
Sonderpreis für Kleingründungen
für kleinere, häufig sehr persönliche und praktische Gründungen, die zeigen, dass Unternehmertum nicht erst bei großer Unternehmensgröße beginnt.
Sonderpreis für Unternehmensnachfolge
für Menschen, die ein bestehendes Unternehmen übernommen und weiterentwickelt haben.
Sonderpreis für Schulen
für Schülergruppen und Schulprojekte, die unternehmerisches Denken frühzeitig praktisch erlebbar machen.
Preisgeld 2026
Für das Jahr 2026 wurde das Preisgeld deutlich erhöht. Insgesamt werden 11.250 Euro vergeben.
Vorgesehen sind:
1. Platz Hauptpreis: 5.000 Euro
2. Platz Hauptpreis: 1.500 Euro
3. Platz Hauptpreis: 1.000 Euro
Sonderpreis Kleingründungen: 750 Euro
Sonderpreis Unternehmensnachfolge: 1.500 Euro
Sonderpreis Schulen: bis zu 1.500 Euro
Damit soll gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein zusätzliches Zeichen der Anerkennung und Unterstützung gesetzt werden.
Jury, Auswahl und Schirmherrschaft
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern, Förderern und Partnern der regionalen Wirtschaft.
Bewertet werden unter anderem die unternehmerische Idee, die Umsetzung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die persönliche Entwicklung, die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden sowie die Bedeutung für die Region.
Die finale Entscheidung trifft die Jury. Die Schirmherrschaft des Gründerpreises Nordwest liegt bei Gitta Connemann.
Ablauf 2026
Bewerbungsschluss für den Gründerpreis Nordwest 2026 ist der 14. Juni 2026.
Nach Bewerbungsschluss werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Anschließend wählt die Jury die Unternehmen und Projekte aus, die in die engere Auswahl kommen. Die Jurybesuche sind für den 22. und 23. September 2026 vorgesehen.
Die Preisverleihung findet am 17. November 2026 im EEZ Aurich statt.
Warum eine Bewerbung sinnvoll ist
Der Gründerpreis Nordwest ist mehr als ein Wettbewerb. Er bietet Gründerinnen, Gründern und Nachfolgern die Möglichkeit, ihre Geschichte sichtbar zu machen, Feedback zu erhalten und neue Kontakte in der Region zu knüpfen.
Viele Teilnehmende profitieren nicht nur von der Chance auf ein Preisgeld. Oft entsteht bereits durch die Bewerbung zusätzliche Aufmerksamkeit: in Medien, in sozialen Netzwerken, im eigenen Umfeld und bei regionalen Partnern.
Gerade kleinere Unternehmen, junge Betriebe und Nachfolger unterschätzen häufig, wie interessant ihre Geschichte für andere sein kann. Der Gründerpreis Nordwest gibt diesen Geschichten eine Bühne.
Gemeinsam sichtbar machen, was möglich ist
Der Gründerpreis Nordwest steht für unternehmerische Vielfalt im Nordwesten. Er zeigt, dass Gründung nicht nur in großen Städten, in Hochglanzbüros oder mit Millioneninvestitionen entsteht.
Unternehmertum beginnt dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, Entscheidungen treffen und etwas aufbauen.
Der Gründerpreis Nordwest macht diese Menschen sichtbar. Und er lädt dazu ein, Teil eines regionalen Netzwerks zu werden, das Gründung, Nachfolge und unternehmerischen Mut im Nordwesten stärkt.
Unsere Sponsoren:
Das Original.
Der Gründerpreis für alle Gründungen, die mehr als 100.000 € Umsatz machen und in den letzten 5 Jahren gegründet wurden.
Sonderpreis für Kleingründungen.
Für alle Gründungen, die im letzten Jahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz gemacht haben und in den letzten 5 Jahren gegründet wurden.
Sonderpreis Nachfolge.
Der Gründerpreis für alle Unternehmensnachfolgen, welche in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurden.
Sonderpreis für Schulen
Schulprojekte, welche nicht länger als 6 Monate zurückliegen oder zum Zeitpunkt der Bewerbung noch aktiv sind.
Jetzt mitmachen
Der Gründerpreis Nordwest wird seit 2014 für Gründungen im Nordwesten innerhalb der letzten fünf Jahre verliehen. Er ist die Auszeichnung für kleine und große Gründungen in Nordwestdeutschland. Bewerben können sich alle Personen, die in den letzten 5 Jahren eine Firma gegründet oder im Rahmen einer Nachfolge übernommen haben, egal in welcher Branche und egal in welcher Rechtsform. Gründungen die im laufenden Jahr erfolgen, können sich ebenfalls bewerben. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier.
Die Bewerbung dauert nur wenige Minuten und ist für die Bewerber völlig kostenfrei.
Mittlerweile gibt es vier Kategorien, den Hauptpreis (ab 100,000,- € Jahresumsatz), den Sonderpreis für Kleingründer (unter 100.000,- € Jahresumsatz), sowie die Sonderpreise für Schulen und für Unternehmensnachfolge.
- Gitta Connemann unterstüzt den Preis als Schirmherrin von Beginn an.
- Unsere Sponsoren und Unterstützer stellen u.a. Geld- und Sachpreise zur Verfügung. Ohne diese Unterstützung wäre die Ausrichtung nicht möglich.
- Alle Bewerber werden kostenfrei von unserem Medienpartner, dem Sonntags-Report Leer vorgestellt.
- Der Gründerpreis wird herausgegeben von der Beratungsgesellschaft Nordwest.
- Das Unternehmertreffen Nordwest informiert regelmäßig über den Preis.
Voraussetzungen
Die Gründung muss in 2021 oder später erfolgt sein. Teilnehmen können Gründer aus allen Branchen und unabhängig von ihrer Größe. Für Klein- und Sologründungen gibt es den Sonderpreis für Kleingründer. Die Teilnahme ist ebenfalls für Gründer möglich, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben.
Teilnehmer aus den Vorjahren können sich erneut bewerben, sofern sich deutliche Veränderungen ergeben haben. Die Bewertungskriterien der Jury finden Sie hier.
Preisgelder und Gewinne
Neben der Vorstellung in der Öffentlichkeit winkt dem Erstplatzierten ein Geldpreis in Höhe von 2.500,00 €, der zweite Platz ist mit 1.000,00 € dotiert, der dritte Platz ist 500,00 €. Zudem gibt es einen Sonderpreis für Kleingründungen, dieser ist mit 750,00 € dotiert. Der Sonderpreis für Schulprojekte ist mit 500,00 €, der Sonderpreis für Unternehmensnachfolge mit 1.500,00 € dotiert.
Region
Der Unternehmenssitz muss sich in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Vechta, Wittmund oder in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Emden, Oldenburg oder Wilhelmshaven befinden.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach unter 04952 8909844 an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.






